Juristisches Lexikon

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

... ist eine Kapitalgesellschaft mit einem oder mehreren Gesellschaftern, bei der die Gesellschafter für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft nicht mit ihrem privaten Vermögen haften. Gesetzliche Grundlage ist das GmbH-Gesetz vom 20.4.1892. Die Gesellschaft wird errichtet durch Gesellschaftsvertrag (notarielle Beurkundung erforderlich!) und Eintragung ins Handelsregister. Das Stammkapital muss mindestens 50.000 DM betragen. Organe der GmbH sind mindestens der oder die Geschäftsführer und die Gesellschafterversammlung. Der Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft im geschäftlichen Verkehr. Der Gesellschafterversammlung sind die wichtigsten Entscheidungen in der Gesellschaft vorbehalten.
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