Juristisches Lexikon

Geschwindigkeitsschild

... gibt die zulässige Höchstgeschwindigkeit des betreffenden Fahrzeugs in Kilometer je Stunde an. Das Schild muss kreisrund mit einem Durchmesser von 200 mm sein und einen schwarzen Rand haben. Mit Geschwindigkeitsschildern müssen u.a. mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h oder Anhänger mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von weniger als 100 km/h gekennzeichnet sein. Vgl. § 58 Straßenverkehrszulassungsordnung.
<<   GeschwindigkeitGeschworener   >>