Juristisches Lexikon

Geschmacksmuster

... ist eine schöpferische Leistung eines Menschen mit ästhetischem Gehalt, die sich in einem Muster oder Modell von eigentümlicher Gestaltung verkörpert, das als Vorlage für eine gewerbliche Verwertung dienen kann. Gesetzliche Grundlage ist das Geschmacksmustergesetz vom 11.1.1876.
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