Juristisches Lexikon

Geschlossener Immobilienfonds

... sind Sondervermögen aus Immobilien, die durch den Verkauf von Anteilscheinen (Zertifikaten) für bestimmte Bauvorhaben eingerichtet werden. Das durch die Anteile aufgebrachte Kapital wird von vornherein auf eine bestimmte Summe begrenzt. Im Unterschied zum offenen Immobilienfonds ist beim geschlossenen der Kreis der Anteilszeichner begrenzt; nach Platzierung der aufgelegten Fondanteile mit Erreichen der festgelegten Anteilssumme wird der Fond geschlossen. Er ist damit an bestimmte Objekte gebunden.
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