Juristisches Lexikon

Gesamtvermögen

Natürliche Personen mit Sitz oder gewöhnlichem Aufenthalt und Körperschaften mit Geschäftsleitung oder Sitz im Inland sind mit ihrem Gesamtvermögen vermögensteuerpflichtig. Gesamtvermögen ist die Summe des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens, des Grundvermögens, des Betriebsvermögens und des sonstigen Vermögens nach Abzug der Schulden.
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