Juristisches Lexikon

Gesamtrechtsnachfolge

... bezeichnet den unmittelbaren Übergang des gesamten Vermögens einer Person mit allen Rechten und Pflichten auf eine andere Person. Diese tritt dann an die Stelle der Person, deren Vermögen auf sie übergegangen ist. Gesamtrechtsnachfolger sind u.a. die Erben.
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