Juristisches Lexikon

Gerichtsvollzieher

... ist ein Beamter des mittleren Dienstes, der Zustellungen, Ladungen und Vollstreckungen vornimmt. Er untersteht der Dienstaufsicht des Gerichts. Für seine Tätigkeit erhält der Gerichtsvollzieher Dienstbezüge, zu denen noch Gebühren hinzukommen.
<<   GerichtsstandGerichtszuständigkeit   >>