Juristisches Lexikon

Gerichtsstand

... in einem Zivilverfahren bezeichnet die örtliche Zuständigkeit des Gerichts. Man unterscheidet zwischen dem allgemeinen, dem besonderen, dem ausschließlichen und den sonstigen Gerichtsständen. Gesetzlich geregelt sind die Gerichtsstände in den §§ 12 bis 40 der Zivilprozessordnung.
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