Juristisches Lexikon

Genehmigung

... ist im Privatrecht die nachträgliche Zustimmung zu einem Rechtsgeschäft (§ 184 BGB). Im öffentlichen Recht ist die Genehmigung eine Erlaubnis, die auf der Grundlage einer Verbotsvorschrift mit dem Vorbehalt einer Erlaubnis erteilt wird (z.B. Gaststättenerlaubnis). Die Erlaubnis bewirkt in diesem Fall, dass die von einem Genehmigungsverfahren abhängig gemachte Tätigkeit einer vorhergehenden Kontrolle durch eine Verwaltungsbehörde abhängig gemacht wird.
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