Juristisches Lexikon

Gemeingefährliche Straftaten

... sind die in den §§ 306 bis 323c Strafgesetzbuch aufgeführten Straftaten. Darunter fallen u.a. schwere Brandstiftung, Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion, Herbeiführen einer Überschwemmung, Gefährdung des Strassenverkehrs, Störung öffentlicher Betriebe, gemeingefährliche Vergiftung, Vollrausch.
<<   GemeingebrauchGemeinlastprinzip   >>