Juristisches Lexikon

Gemeiner Wert

... ist im Steuerrecht der Wert, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu erzielen wäre. Bei steuerrechtlichen Bewertungen ist, soweit nichts anderes vorgeschrieben ist, der gemeine Wert zugrunde zu legen. Vgl. § 9 Bewertungsgesetz.
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