Juristisches Lexikon

Gemeindegliedervermögen

... ist das Vermögen der Gemeinde, dessen Ertrag nach bisherigem Recht nicht der Gemeinde, sondern anderen Berechtigten zusteht (z.B. Nutzungsrechte am gemeindlichen Grundvermögen). Neues Gemeindegliedervermögen kann nicht gebildet werden, weil eine Umwandlung des übrigen Gemeindevermögens in Gemeindegliedervermögen gesetzlich ausgeschlossen ist.
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