Juristisches Lexikon

Gemeindegebiet

... ist der räumliche Hoheitsbereich der Gemeinde. Es besteht aus der Gesamtheit der zu der Gemeinde gehörenden Grundstücke. Es soll so bemessen sein, dass die örtliche Verbundenheit der Einwohner und die Leistungsfähigkeit der Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben gesichert ist.
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