Juristisches Lexikon

Gemeinde

... ist ein in den Staat eingeordnetes Gemeinwesen der in örtlicher Gemeinschaft lebenden Menschen. Sie regelt alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze durch die von der Bürgerschaft gewählten Organe in eigener Verantwortung. Gemeinden sind Gebietskörperschaften.
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