Juristisches Lexikon

Gelöbnis

Angestellte und Arbeiter im öffentlichen Dienst haben dem Arbeitgeber die gewissenhafte Diensterfüllung und die Wahrung der Gesetze zu geloben. Sie haben die folgenden Worte nachzusprechen und durch Handschlag zu bekräftigen: "Ich gelobe: Ich werde meine Dienstobliegenheiten gewissenhaft erfüllen und das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und die Gesetze wahren".
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