Juristisches Lexikon

Geldbuße

... ist eine Disziplinarmaßnahme, die der Dienstvorgesetzte durch Disziplinarverfügung verhängen kann. Sie besteht in der Festsetzung einer Geldsumme, die die einmonatigen Dienstbezüge des Beamten nicht überschreiten darf. Vgl. §§ 29, 7 Bundesdisziplinarordnung.
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