Juristisches Lexikon

Geisterfahrer

... ist ein Kraftfahrer, der grob verkehrswidrig und rücksichtslos auf einer Autobahn oder einer Kraftfahrtstraße wendet, rückwärts oder entgegen der Fahrtrichtung fährt oder dies versucht. Werden dabei Leib oder Leben eines anderen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird die Tat bei Vorsatz mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe, bei Fahrlässigkeit mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Vgl. § 315c Strafgesetzbuch.
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