Juristisches Lexikon

Gehobener Dienst

... ist eine Laufbahngruppe des Beamtenrechts mit einem bestimmten Anforderungsprofil. Nach dem Laufbahnprinzip sind jeweils nur die unteren Ämter durch Einstellungen zu besetzen, während alle höheren Ämter der Laufbahn durch Beförderungen erreicht werden.
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