Juristisches Lexikon

Gefährdungsdelikt

... ist eine Straftat, bei der eine Gefährdung des fremden Rechtsguts für die Strafe ausreicht. Dagegen wird beim Verletzungsdelikt für die Vollendung der Tat die Schädigung des fremden Rechtsguts vorausgesetzt. Ein Gefährdungsdelikt ist z.B. die Straßenverkehrsgefährdung nach § 315c Strafgesetzbuch.
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