Juristisches Lexikon

Geburtenbuch

... ist ein Personenstandsbuch, das der Beurkundung der Geburten dient. In das Geburtenbuch werden u.a. eingetragen die Vor- und Familiennamen der Eltern, ihr Beruf und Wohnort, Ort, Tag und Stunde der Geburt, das Geschlecht des Kindes, die Vornamen und der Familienname des Kindes, Vor- und Familienname des Anzeigenden, sein Beruf und Wohnort. Einzelheiten enthält das Personenstandsgesetz.
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