Juristisches Lexikon

Güterfernverkehr

... ist jede Beförderung von Gütern mit einem Kraftfahrzeug für andere über die Grenzen der Nahzone (50 km vom Standort) hinaus oder außerhalb dieser Grenzen mit Ausnahme des Umzugsverkehrs. Er ist genehmigungspflichtig. Vgl. §§ 3und 8 Güterkraftverkehrsgesetz.
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