Juristisches Lexikon

Fristlose Kündigung

... ist eine Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist. Ein wichtiger Grund ist regelmäßig gegeben, wenn Tatsachen vorliegen, aufgrund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Rechtsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.
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