Juristisches Lexikon

Frist

... ist ein bestimmter oder bestimmbarer Zeitraum, dessen Überschreiten für den, der die Frist wahren muss, Rechtsnachteile zur Folge hat. Fristen bestehen als Ausschluss- und Verjährungsfristen. Ausschlussfrist bedeutet, dass eine Handlung nach Fristablauf nicht mehr vorgenommen werden kann (vgl. z.B. § 121 Abs. 2 BGB). Die Verjährungsfrist besagt, dass der Schuldner nach Vollendung der Verjährung berechtigt ist, die Leistung zu verweigern (§ 222 BGB). Wegen der Berechnung von Fristen vgl. §§ 187 ff. BGB.
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