Juristisches Lexikon

Freiverband

... ist im engeren Sinne eine besondere Form der interkommunalen Zusammenarbeit. Der Freiverband entsteht (z.B. in der Form eines Zweckverbands oder Gemeindeverwaltungsverbands) durch freiwillige Vereinbarung der Körperschaften über den Zweck des Verbands und die Verbandssatzung. Regelmäßig bedarf die Vereinbarung der Genehmigung der Aufsichtsbehörde.
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