Juristisches Lexikon

Formelle Rechtskraft

... erlangt eine gerichtliche Entscheidung, wenn sie nach den prozessrechtlichen Bestimmungen durch ein ordentliches Rechtsmittel nicht mehr angefochten werden kann, weil die Entscheidung nicht rechtsmittelfähig ist oder der beschwerte Beteiligte auf das zulässige Rechtsmittel verzichtet bzw. dieses zurückgenommen hat. Die formelle Rechtskraft ist Voraussetzung für die materielle Rechtskraft.
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