Juristisches Lexikon

Finanzreform

... wird das 21. Änderungsgesetz zum Grundgesetz vom 12.5.1969 (BGBl. I S. 359) genannt, das zu einer Neuordnung der staatlichen Aufgaben, vor allem aber zu einer Neuverteilung des Steueraufkommens zwischen Bund, Ländern und Gemeinden führte.
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