Juristisches Lexikon

Finanzplanungsrat

... ist ein bei der Bundesregierung gebildetes Koordinationsgremium, dem die Bundesminister der Finanzen und für Wirtschaft, die für die Finanzen zuständigen Minister der Länder, vier Vertreter der Gemeinden und Gemeindeverbände, die vom Bundesrat auf Vorschlag der kommunalen Spitzenverbände bestellt werden, angehören. Der Finanzplanungsrat gibt Empfehlungen für eine Koordinierung der Finanzplanungen des Bundes, der Länder und der Gemeinden und Gemeindeverbände. Den Vorsitz im Finanzplanungsrat führt der Bundesfinanzminister.
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