Juristisches Lexikon

Finanzgerichtsbarkeit

... wird durch unabhängige, von den Verwaltungsbehörden getrennte, besondere Verwaltungsgerichte ausgeübt. Die Finanzgerichtsbarkeit wird in den Ländern durch Finanzgerichte als obere Landesgerichte und im Bund vom Bundesfinanzhof mit dem Sitz in München ausgeübt.
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