Finanzgericht
... ist die unterste Instanz der Finanzgerichtsbarkeit. Die Finanzgerichte sind u.a. zuständig für Klagen gegen Finanzbehörden in öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten über Abgabenangelegenheiten und über berufsrechtliche Streitigkeiten. Die Senate der Finanzgerichte sind mit drei Berufs- und zwei ehrenamtlichen Richtern besetzt.