Juristisches Lexikon

Finanzausgleich

... umfasst die Gestaltung der Aufgaben-, Ausgaben- und Einnahmenverteilung zwischen öffentlichen Körperschaften. In der Bundesrepublik Deutschland besteht ein horizontaler und vertikaler Finanzausgleich. Zum einen erfolgt eine Steuerverteilung auf einer Gebietskörperschaftsebene (Finanzausgleich zwischen den Ländern nach Art. 107 Grundgesetz), zum anderen erfolgen Zuweisungen übergeordneter an untergeordnete Gebietskörperschaften (Land an kommunale Gebietskörperschaften).
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