Juristisches Lexikon

Erziehungsregister

... wird vom Bundeszentralregister geführt. Einzutragen sind u.a. die Anordnung von Erziehungsmaßregeln oder Zuchtmitteln, Freisprüche wegen mangelnder Reife, vormundschaftliche Maßnahmen. Eintragungen im Erziehungsregister werden entfernt, sobald der Betroffene das 23. Lebensjahr vollendet hat. Vgl. §§ 59 ff. Bundeszentralregistergesetz.
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