Juristisches Lexikon

Erziehungsgeld

... ist die finanzielle Ausgleichsleistung des deutschen Staates an den erziehungsberechtigten Elternteil, welcher das Kind vorwiegend erzieht. Dieser Elternteil darf nur in Teilzeit arbeiten, jedoch nur maximal 30 Stunden pro Woche. Dennoch darf dieser Elternteil gesetzt dem Fall, dass er sich noch in einer Ausbildungsphase befindet, seine Berufsausbildung in vollem Umfang wahrnehmen. Dabei darf jedoch eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschritten werden. Jedem ist es freigestellt, ob er 12 Monate lang einen Budgetbeitrag von 450€ oder lieber für maximal 24 Monate den Regelbetrag von 300€ pro Monat erhalten möchte. Für Kinder, die nach dem 1.Januar 2007 geboren sind, gibt es ein neues Elterngeld. Vgl Bundeserziehungsgeldgesetz
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