Juristisches Lexikon

Erwerbsunfähigkeitsrente

... ist eine Rentenleistung, die gezahlt wird, wenn der Versicherte erwerbsunfähig ist, in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsunfähigkeit drei Jahre Pflichtbeitragszeiten hat und vor Eintritt der Erwerbsunfähigkeit die allgemeine Wartezeit erfüllt hat. Vgl. § 44 Abs. 1 Sozialgesetzbuch VI.
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