Juristisches Lexikon

Ersatzzeiten

... sind in der Rentenversicherung Zeiten, in denen der Versicherte keine Beiträge geleistet hat, die aber dennoch bei der Wartezeit und der Rentenberechnung berücksichtigt werden. Die Anrechnung von Ersatzzeiten soll den Versicherten vor versicherungsrechtlichen Nachteilen dann schützen, wenn er durch Ereignisse, die seinem Einfluss entzogen waren, an einer Beitragsleistung gehindert worden war (z. B. militärischer Dienst).
<<   ErsatzvornahmeErsatzzustellung   >>