Juristisches Lexikon

Ersatzkasse

... ist neben anderen Kassenarten (Orts-, Betriebs- und Innungskassen ein Träger der gesetzlichen Krankenversicherung. In ihrer Satzung wird der zu versichernde Personenkreis festgelegt. Kriterien sind dabei die Berufsgruppe (z. B. Techniker) oder die Stellung im Beruf (z. B. Angestellter oder Arbeiter).
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