Juristisches Lexikon

Ernennung

... ist ein Rechtsakt, der darauf gerichtet ist, die Einstellung des Beamten nach Art oder Inhalt festzulegen, sei es, dass das Beamtenverhältnis begründet oder das bestehende Beamtenverhältnis in seiner rechtlichen Grundlage oder in seinem durch das Amt bestimmten Inhalt verändert wird. Im Wege der Ernennung sind durchzuführen die Begründung des Beamtenverhältnisses, die Umwandlung des Beamtenverhältnisses in ein solches anderer Art, die erste Verleihung eines Amtes, die Verleihung eines anderen Amts mit anderem Endgrundgehalt und anderer Amtsbezeichnung, die Verleihung eines anderen Amts mit anderer Amtsbezeichnung beim Wechsel der Laufbahngruppe.
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