Juristisches Lexikon

Erhaltungssatzung

... ist eine Satzung der Gemeinde, in der angeordnet ist, dass zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebiets aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt, zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung oder bei städtebaulichen Umstrukturierungen der Abbruch, die Änderung oder die Nutzungsänderung baulicher Anlagen der Genehmigung bedürfen. Vgl. im Einzelnen §§ 172 ff. Baugesetzbuch.
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