Juristisches Lexikon

Ergänzungsaufgabe

... ist eine Aufgabe, die wegen mangelnder Leistungskraft von den einzelnen kreisangehörigen Gemeinden nicht oder nur wirtschaftlich wahrgenommen werden kann (z.B. Trägerschaft von weiterführenden und berufsbildenden Schulden, Unterhaltung von Krankenhäusern). Der entsprechende Aufgabenkreis gehört deshalb zum Wirkungskreis des (Land-)Kreises.
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