Juristisches Lexikon

Erforderlichkeit

... ist eine Komponente des Begriffs der Verhältnismäßigkeit. Erforderlich ist eine behördliche Maßnahme dann, wenn es zur Erreichung des angestrebten Zwecks kein geeignetes Mittel gibt, das den Einzelnen oder die Allgemeinheit weniger beeinträchtigt.
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