Juristisches Lexikon

Erfolgsplan

... ist ein Bestandteil des Wirtschaftsplans öffentlicher Unternehmen in öffentlich-rechtlicher Rechtsform (z.B. Eigenbetriebe, Studentenwerke). Er muss alle voraussehbaren Erträge und Aufwendungen des Wirtschaftsjahres enthalten. Die Mindestgliederung muss sich an der Gewinn- und der Verlustrechnung orientieren.
<<   ErfolgshaftungErforderlichkeit   >>