Juristisches Lexikon

Erfüllungsinteresse

... ist ein Begriff, der den Umfang der Schadensersatzpflicht beschreibt. Als Erfüllungsinteresse bezeichnet man den Schaden, der infolge der Nichterfüllung entsteht. Der Geschädigte hat einen Anspruch, so gestellt zu werden, als sei das Geschäft so abgewickelt, also erfüllt worden.
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