Juristisches Lexikon

Erbschaftsbesitzer

ist der Besitzer von Erbschaftsgegenständen, die er aufgrund eines ihm in Wirklichkeit nicht zustehenden Erbrechts erhalten hat (§2018 BGB). Jeder, der sich auf ein vermeintliches Erbe beruft, ist ein Erbschaftsbesitzer. Dabei ist es bedeutungslos, ob der Besitzer bei der Erlangung wirklich Täter zu sein glaubte (Gutgläubigkeit) oder nicht (Bösgläubigkeit).Erbschaftsbesitzer ist beispielsweise derjenige, der für erbunwürdig erklärt wurden ist oder der aufgrund eines angefochtenen Testaments etwa erlangt hat. § 2030 BGB besagt, dass dem Erbschaftsbesitzer solche Personen gleich stehen, die von ihm, durch einen Vertrag, eine Erbschaft erworben haben.
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