Juristisches Lexikon

Erbrecht

... ist die Gesamtheit der Rechtsvorschriften, die den Übergang des Vermögens eines Verstorbenen, einer Erbschaft, eines Nachlasses auf eine oder mehrere andere Personen betreffen. [Im Art. 14 des Grundgesetzes verfassungsrechtlich geregelt - diese Grundrecht schützt insbesondere die Testierfreiheit des Erblassers gegen staatliche Eingriffe ]
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