Juristisches Lexikon

Erbbauzins

... ist das vom Erbbauberechtigten an den Grundstückseigentümer für die Bestellung des Erbbaurechts zu zahlende Entgelt. Der Erbbauzins muss nach Zeit und Höhe für die ganze Erbbauzeit im Voraus bestimmt sein. Soweit das aufgrund eines Erbbaurechts errichtete Bauwerk Wohnzwecken dient, ist eine Erhöhung des Erbbauzinses nur unter den in § 9a Erbbauverordnung genannten Voraussetzungen und in dem dort vorgegebenen Rahmen zulässig.
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