Juristisches Lexikon

Entscheidungsgründe

...sind Teil des gerichtlich schriftlichen Urteils, neben Rubrum, Tenor und Tatbestand. Sie enthalten kurze Zusammenfassungen der Erwägung, auf denen die Entscheidungen in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht beruhen. Bestandteil jedes Urteils sind Entscheidungsgründe. Vgl. z. B. § 313 Abs. 3 Zivilprozessordnung.
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