Entschädigung
... ist im Staatshaftungsrecht die Pflicht des Staates, dem Bürger für einen erlittenen Schaden angemessenen Ausgleich zukommen zu lassen. Entschädigung kommt insbesondere bei Enteignung, enteignungsgleichen Eingriffen und der Verhaftung oder Verurteilung Unschuldiger im Strafverfahren in Betracht.