Juristisches Lexikon

Entlastungsbeweis

... ist ein im Rahmen des § 831 BGB möglicher Haftungsausschluss, den der Geschäftsherr durch den Nachweis führen kann, dass ihn bei der Auswahl des Gehilfen, bei der Gerätebeschaffung bzw. bei der Überwachung der Ausführung kein Verschulden trifft.
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