Juristisches Lexikon

Einzelfallgesetz

... ist ein Gesetz, dessen Gültigkeit auf einen Einzelfall beschränkt ist. Ein solches Gesetz betrifft also einen konkreten Fall oder einen ganz bestimmten Adressaten. Art. 19 Abs. 1 S. 1 GG verbietet Grundrechtseinschränkungen durch ein Einzelfallgesetz.
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