Juristisches Lexikon

Eintragung

... ist die Aufnahme eines rechtserheblichen Vorgangs in ein öffentliches Register. Eingetragen werden etwa strafgerichtliche Verurteilungen ins Bundeszentralregister, Verkehrsverstöße in Verkehrszentralregister oder Grundstücke betreffende Angelegenheiten ins Grundbuch.
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