Einstweilige Verfügung
... ist eine vorläufige gerichtliche Anordnung im Zivilprozess, die in Bezug auf den Streitgegenstand zulässig ist, wenn zu besorgen ist, dass durch eine Veränderung eines bestehenden Zustands die Verwirklichung eines Rechtes einer Partei vereitelt oder wesentlich erschwert werden könnte. Vgl. §§ 935 ff. Zivilprozessordnung.